Telefonnummer: +49 30 2555799-31
E-Mail Adresse: [email protected]
akadem-ghostwriter.de

Studiengebühren in Deutschland im Überblick

Gebührenfreies Studium ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Es gibt aber  konkrete Bedingungen und einige Ausnahmen, die von den Bundesländern abhängen.

Informiere dich daher ausführlich über Besonderheiten der Studiengebühren in jedem Bundesland und jeder Hochschule, bevor du dich für ein Studium entscheiden wirst. In diesem Artikel werfen wir einen kurzen informativen Einblick darauf.

Was ist eine Studiengebühr?

Studiengebühr ist ein fester Geldbetrag, der Studierende jedes Semester an die Studieneinrichtung zahlen müssen. Das verwenden die Hochschulen zu Nutzen der Studenten, zahlen den Lehrkräften ihr Lohn aus und machen Renovierungen. Der Zweck ist also, Studienbedingungen zu verbessern und Lernprozess zu gestalten.

Für ein Erststudium werden doch Studiengebühren in allen Bundesländern abgeschafft. Diese Regel gilt für Studierende, die aus EU-Ländern stammen und sich für ein Vollzeitstudium bewerben. Mehrheit der Fernhochschulen sind privat und erheben Gebühren, wie alle privaten Hochschulen.

Semesterbeiträge sind aber überall obligatorisch, weil diese Kosten genau an Ausstattung vom Lernbetrieb gewandt werden. Sie können sich in verschiedenen Hochschulen unterscheiden und für folgende Ziele ausgegeben werden:

  • Verwaltungskosten;
  • Studentenwerk;
  • AStA-Beitrag (Allgemeiner Studierendenausschuss);
  • Semesterticket und Kultursemesterticket.

Bundesländer oder Hochschulen bestimmen Höhe der Studiengebühren und der Semesterbeiträge, deswegen variieren sie sich je nach der Ausbildungsstätte und dem Bundesland. Zum Beispiel, Semesterbeitrag Uni Bremen für Sommersemester 2021 besteht aus folgenden Pflichtbeiträgen: Studierendenwerk, AStA-Beitrag, Semesterticket, Kultursemestertickets und Verwaltungskosten. Gesamtsumme beträgt hierbei 379,24 €.

Das ist nur ein Beispiel. Andere Universitäten können geringere Semesterbeiträge an seine Studierende stellen. Studiengebühren sind jedenfalls höher als Semesterbeiträge. Einige Bundesländer haben auf sie noch nicht verzichtet. Darüber erzählen wir detaillierter weiter.

Studiengebühren je nach dem Bundesland

Das ist vor allem erfreulich, zu wissen, dass es Bundesländer gibt, die, außer dem Semesterbeitrag, keine Studiengebühren von Studierenden verlangen. Wir werden aber über Bundesländer mit bestimmten Gebühren-Bedingungen erzählen, damit du dich darunter orientieren kannst.

Studiengebühren in Baden-Württemberg

In diesem Bundesland sind Studierende verpflichtet, für ein Zweitstudium 650-Euro-Gebühr zu zahlen. Das heißt, dass man für zweiten Bachelor oder Master eine Studiengebühr zahlen muss. Diese Regel gilt, nur wenn man erfolgreich sein Erststudium abgeschlossen hat.

Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten betragen 1500 Euro. Das ist auch zu erwähnen, dass Hochschulen selbst Studiengebühren für Weiterbildungsstudiengänge, beziehungsweise für ein berufsbegleitendes Studium festlegen. Ein Weiterbildungsstudium an der Universität Stuttgart kostet beispielsweise ab 1000 Euro für ein Modul.

Studiengebühren Bayern

Bayerische Hochschulen erheben keine Verwaltungskosten. Studentenwerk erhebt aber durchschnittlich 60 Euro. Ein berufsbegleitendes Studium ist ja kostenträchtig — bis 2000 € pro Semester je nach der Hochschule.

Studiengebühren Niedersachsen

Wenn man an einer niedersächsischen Hochschule mehr als fünf Semester nach der normativen Studienzeit studiert, zahlt man 500 € pro Semester. Das ist ein Nachteil für Langzeitstudenten.

Studiengebühren in Rheinland-Pfalz

Das Zweitstudium ist in diesem Bundesland 650 Euro fällig. Studierende zahlen aber keine Verwaltungskosten in Rheinland-Pfalz.

Studiengebühren Sachsen

Hochschulen in Sachsen verfügen über das Recht unabhängig von der Bundeslandregierung, Studiengebühren zu bestimmen. Sie legen Studienkosten für ein Zweitstudium und ein Weiterbildungsstudium fest. Studiengebühren für Studierende, die außerhalb der EU stammen, werden auch von den Studieneinrichtungen bestätigt.

Zum Beispiel, ein berufsbegleitender Bachelor-Studiengang an der Universität Chemnitz kostet 435 Euro für fünftes und das gleiche für sechstes Semester und für 8. und 9. — 1160 Euro für jeder. An der Uni Görlitz sind alle Studiengängen außer dem Zweitstudium gebührenfrei.

Ein Zweitstudium an der Technischen Universität Dresden kostet 350 € pro Semester. Gleiche Bedingungen sind aktuell auch für Universität Leipzig. Langzeitstudenten zahlen an sächsischen Hochschulen 500 Euro pro Semester, wenn sie seine Regelstudienzeit um vier Semestern hinausgegangen sind. Verwaltungskosten liegen zwischen 25 und 150 Euro.

Hochschulen in Sachsen können Studiengebühren für Ausländer selbstbestimmt erheben. HMT Leipzig ist vielleicht das berühmteste Beispiel dafür mit 1800 Euro Studiengebühr für Studierende, die außerhalb der EU kommen. Andere sächsische Ausbildungsstätte erfordern überhaupt keine Gebühren von Ausländer.

Studiengebühren Sachsen-Anhalt

Hier stellen die Hochschulen an Zweitstudium-Eingeschriebene Gebühren, die Summe von 500 € nicht überschreiten dürfen. Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium variieren sich in diesem Bundesland. An der Universität Magdeburg betragen sie 600 Euro. An der Hochschule Merseburg zahlt man nur einen geringen Semesterbeitrag.

Semesterbeiträge enthalten an manchen Studieneinrichtungen keine Verwaltungskosten.

Studiengebühren Thüringen

In Thüringen müssen Studenten keine Studiengebühren zahlen. Es gibt nur eine Ausnahme für Langzeitstudierende, die um 5. Semester über seine Regelstudienzeit überschritten sind. Sie gleichen einer Geldsumme in Höhe von 500 €. Verwaltungskosten dürfen 50-Euro-Limit nicht hinausgehen.

Du siehst also, dass du für ein Erststudium bundesweit nichts zahlen musst. Trotzdem deckt man verpflichtend einen Semesterbeitrag, der sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Der dringt über eine Geldsumme von 300 Euro meistenteils nicht hinaus.

Finanzierungsmöglichkeiten

Wie gesagt, Kosten für ein Erststudium sind gering. Wenn du aber unbedingt selbst — ohne Hilfe der Eltern — einen Semesterbeitrag bezahlen willst, gibt es die nächsten Optionen:

  • Nebenjob. Damit hast du weniger Freizeit, aber deine Unabhängigkeit sollte doch etwas kosten.
  • BAföG vermittelt zahlreiche Studienförderungen.
  • Zahlreiche Stiftungen und Hochschulen vergeben Stipendien an Studienanfänger, wie zum Beispiel: Evangelisches Studentenwerk, Stiftung des deutschen Volkes, FES, KAS und andere.
  • Bildungs- und Studienkredite, die man später zurückzahlen sollte.

Ausbildung in Deutschland ist für EU-Bürger gebührenfrei, wenn das ein Erststudium in Vollzeit ist. Studierende zahlen überall Semesterbeiträge, die zur Güte der Studenten und des Unterrichts gehen.

Langzeitstudierende, Weiterbildende, wieder Immatrikulierte und Einsteiger aus nicht-EU-Ländern sollen doch in einigen Bundesländern Studiengebühren zahlen. Da Studiengebühren Ländersache sind, unterscheiden sich Studienkosten. Informiere dich daher deutlich über die Bedingungen vor der Einschreibung

AUSGEZEICHNET.ORG